DIE PLATZREGELN
Ausgrenzen (Regel 27)
- Weiße Pfosten an Stellen, bei denen nachfolgende Regelungen uneindeutig sein könnten.
- Befestigte Flächen der B 488 sowie Zufahrt zum Parkplatz
- Befestigter Fußweg vom Parkplatz zu Abschlag 1
- alle Zäune, die den Platz eingrenzen
- Clubhaus, einschließlich der begrenzenden Mauer
- öffentlicher Wanderweg rechts der Bahn 1 und links der Bahn 2
- Bahn 7 zu Bahn 8: Auf Fairwayhöhe oder kürzer gemähte Flächen der Bahn 8
- Bahn 9 zu Bahn 14: Auf Fairwayhöhe oder kürzer gemähte Flächen der Bahn 14
- Bahn 14 zu Bahn 12: Auf Fairwayhöhe oder kürzer gemähte Flächen der Bahn 12
Hemmnis (Regel 24)
- a) bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)
- Steine im Bunker
- Entfernungspfosten in Bodenhülsen
- b)unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)
- Abschlagpfosten
- Einzel-Bäume /-Büsche mit Stützpfählen, Bissschutz oder Rindenmulch
- Elektrozaun links der Spielbahnen 15 und 16
Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Boden in Ausbesserung
- alle eingekreisten Stellen (blau bzw. weiß)
- alle Drainagen
- Neuanlagen (Baustellen) auf dem Platz. Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Entfernungsmessgeräte
Es dürfen Geräte zum Messen von Entfernungen benutzt werden, die ausschließlich die
Entfernung messen, jedoch keine anderen Daten ermitteln können.
Handys
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die
Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines
solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese
Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
gez. Spielleitung
Lich, 14.03.2011